Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Erftstadt, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Erftstadt kommen bzw. sich nicht in Erftstadt auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Erftstadt - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Erftstadt wurde im Jahre 1969 durch eine Zusammenstellung ihrer Ortsteile gebildet. Die im Rhein-Erft-Kreis in NRW liegende Stadt Erftstadt besteht aus 18 Stadtteilen, welche bis 1969 eigenständige Orte waren. Südwestlich von Erftstadt befindet sich in 20 km Luftlinie die bevölkerungsreichste Stadt Nordrhein-Westfalens: Köln. Aber auch die kreisfreie Großstadt Bonn befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Erftstadt und dem Rhein-Erft-Kreis. Mit 52.369 Einwohnern (Stand: 30.04.2017) ist Erftstadt keine sehr Große, jedoch eine sehr schöne Stadt. Mit ihren vielen Rad- und Wanderrouten, egal ob entlang der Erft oder an den Stadtbekannten Mühlen, bietet Erftstadt die Möglichkeit sich in der Natur frei zu bewegen.
Außer der schönen Natur gibt es in Erftstadt auch Sehenswürdigkeiten wie z.B. das Schloss Gracht in Liblar, die weiße Burg in Friesheim oder aber auch die Landesburg in Lechenich. Neben den Burgen und Schlössern stehen in Erftstadt auch Denkmäler der anderen Art wie z.B. neue und alte jüdische Friedhöfe, das Kriegerdenkmal auf dem Blessemer Friedhof in Gedenken an die gefallenen Soldaten des zweiten Weltkrieges und ebenfalls auf dem Blessemer Friedhof: die Ruhestätte sieben russischer Kriegstoten aus dem zweiten Weltkrieg.
Für junge Menschen, welche ihre Freizeit lieber dem Sport widmen, gibt es in Erftstadt die Möglichkeit sich durch Denksport, wie z.B. Schach im Schachverein Erftstadt fit zu halten. Wer sich eher körperlich verausgaben möchte, kann seine Freizeit im Verein der Bewegungsspiele Erftstadt e. V. verbringen und dort unter anderem weiter Jugendliche aus Erftstadt kennenlernen.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Stadt Erftstadt
Holzdamm
50374 ErftstadtBauamt:
Bauordnungsamt
Rathaus Liblar 3. Etage
HolzdammGrundbuchamt:
Grundbuchamt Brühl
Balthasar-Neumann-Platz
50321 Brühl